Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit unserem Kurswesen
Die Kurskosten werden zu 100% erlassen, wenn die Kursabmeldung 2 Wochen oder mehr vor Kursbeginn eintrifft.
Die Kurskosten werden zu 50% erlassen, wenn die Kursabmeldung innerhalb der 2 Wochen vor Kursbeginn eintrifft.
Die Kurskosten werden nicht erlassen, wenn die Kursabmeldung nach Kursbeginn eintrifft.
Mit eingereichtem ärztlichem Zeugnis werden Kurskosten auch nach Kursbeginn ab dem Zeitpunkt, wo bei uns das Zeugnis eintrifft zurückerstattet.
Der administrative Aufwand für zusätzliche Telefonate, Rechnungsstornierungen, buchhalterische Korrekturen, Rückerstattungen belaufen sich je nach zeitlichem Aufwand auf max. Fr. 25.-
Können Kursteilnehmende kurzfristig an einer Lektion nicht teilnehmen, wird um eine vorgängige Abmeldung gebeten. Entweder direkt bei der Kursleiterin via Natel, in der Praxistelefonstunde Mo-Fr zwischen 08:30-09:30 Uhr oder mind. eine Stunde vor Kursbeginn via Praxisanrufbeantworter.
Verpasste Lektionen können auf Grund unserer Kursaufbaukonzepte und der ausgebuchten Kurse nicht nachgeholt werden. Die Hebammenpraxis St. Gallen hat grundsätzlich das Recht, Kurse ersatzlos zu annullieren. Die KursteilnehmerInnen werden darüber rechtzeitig informiert und erhalten bereits getätigte Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Die Versicherung ist Sache des/der Teilnehmer/in. Die Hebammenpraxis St. Gallen übernimmt keine Haftung für Unfall oder Diebstahl während der Kurse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit individuellen Leistungen
Die Kosten der vereinbarten Leistung wird zu 100% erlassen, wenn die Terminabmeldung 24 Stunden oder mehr direkt bei der zuständigen Hebamme telefonisch oder per SMS eintrifft. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie die direkte Nummer der Hebamme.
Die Kosten werden zu 50% erlassen, wenn die Abmeldung weniger als 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin direkt bei der zuständigen Hebamme eintrifft. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen muss der volle Betrag der geplanten Behandlung der Klientin in Rechnung gestellt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!